Pflegeberatung und Beratungsbesuche
Bei Asta Med bieten wir professionelle Pflegeberatung und Beratungsbesuche, um pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Diese Besuche sind besonders wichtig für Personen, die häusliche Pflege leisten und Pflegegeld beziehen, denn sie dienen der Qualitätssicherung und sind gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte bieten während dieser Besuche individuelle Tipps und praktische Unterstützung an. Sie helfen, Herausforderungen im Pflegealltag zu bewältigen, und bieten Lösungen für:
Diese Beratungen sind für Sie kostenfrei, da sie von der Pflegekasse übernommen werden.
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041018189434.
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Falls notwendig, bereiten wir Sie auch auf eine Neubewertung des Pflegegrades vor und unterstützen bei der Beantragung von Zuschüssen für Umbaumaßnahmen, die das Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person verbessern.
Die Pflegekassen stellen unterschiedliche Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die von Verbrauchsmaterialien wie Bettschutzeinlagen bis hin zu technischen Hilfen wie Pflegebetten und Rollstühlen reichen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat.
Die gesetzlichen Vorgaben nach § 37 Abs. 3 SGB XI bestimmen, wie häufig Beratungsbesuche für die Qualitätssicherung der Pflege durchgeführt werden müssen. Diese Besuche sind für pflegende Angehörige, die Pflegegeld beziehen, eine wichtige Ressource zur fachlichen Unterstützung und zur Sicherstellung einer hochwertigen Pflege. Hier finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Intervalle für die Beratungsbesuche, abhängig vom Pflegegrad der betreuten Person.
Bei Pflegegrad 4 und 5: Ein Besuch pro Vierteljahr
Bei Pflegegrad 1: Freiwillige Besuche pro Halbjahr, falls körperbezogene Pflegemaßnahmen bereits erhalten werden.
FAQ
Beratungsbesuche gewährleisten, dass die Pflege zu Hause gemäß den medizinischen und pflegerischen Standards erfolgt. Sie unterstützen pflegende Angehörige mit fachlicher Beratung und praktischen Tipps, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und die Gesundheit sowie das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen zu fördern.
Diese Besuche werden von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt, die von Asta Med entsandt werden. Unsere Fachkräfte sind speziell geschult, um die häusliche Pflegesituation zu beurteilen und entsprechende Empfehlungen und Anleitungen zu geben.
Die Frequenz richtet sich nach dem Pflegegrad des Empfängers:
- Pflegegrad 2 und 3: Mindestens ein Besuch pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: Mindestens ein Besuch pro Vierteljahr
- Pflegegrad 1: Optional, empfohlen ein Besuch pro Halbjahr, wenn körperbezogene Pflegemaßnahmen bereits in Anspruch genommen werden.
Nein, die Kosten für die Beratungsbesuche werden vollständig von der Pflegekasse übernommen, sodass den Familien keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Während des Besuchs prüft die Pflegefachkraft die Einhaltung des Pflegeplans, gibt Anleitung zur korrekten Ausführung der Pflegemaßnahmen, berät zu Anpassungen im häuslichen Umfeld und informiert über verfügbare Unterstützungsangebote und Hilfsmittel.
Das Nichtbeachten der vorgeschriebenen Beratungsbesuche kann zur Kürzung oder Einstellung des Pflegegeldes führen. Es ist wichtig, diese gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, um finanzielle Unterstützung nicht zu gefährden.
Es ist hilfreich, alle relevanten Informationen über die Pflegesituation, Fragen oder Bedenken vorab zu sammeln. Bereiten Sie auch eine Liste mit aktuellen Medikamenten und eine Übersicht über die täglichen Routinen des Pflegebedürftigen vor.
Wir bei Asta Med verstehen, dass jede Pflegesituation einzigartig ist.
Um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Nutzen Sie unser einfaches Online-Formular, um uns Ihre Kontaktdaten und ein paar grundlegende Informationen zu Ihrer Situation zu übermitteln. Ein Mitglied unseres Fachteams wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Oder rufen Sie uns direkt an, um sofort ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.