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Pflegeausbildung

Neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 beschlossen

Am 4. September 2024 hat das Bundeskabinett ein wegweisendes Pflegefachassistenzgesetz verabschiedet, das eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung einführt. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die bisher 27 unterschiedlichen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen abzulösen und eine zentral geregelte Pflegeausbildung zu schaffen. Dies soll den Pflegeberuf attraktiver machen, mehr Fachkräfte für den Bereich gewinnen und den Fachkräftemangel in der Pflege bekämpfen.

Was ändert sich in der Pflegeausbildung?

Die neue Pflegefachassistenzausbildung wird in Vollzeit 18 Monate dauern, mit der Möglichkeit zur Teilzeitausbildung. Personen mit beruflicher Vorerfahrung können die Ausbildungsdauer auf bis zu 12 Monate verkürzen. Ein weiterer Vorteil ist die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die für alle Pflege-Auszubildenden gelten wird, was bislang nur bei etwa der Hälfte der Fälle der Fall war.
Der Abschluss qualifiziert zur Arbeit als „Pflegefachassistent/in“ oder „Pflegefachassistenzperson“ in allen Pflegebereichen Deutschlands – von der stationären Pflege über die ambulante Pflege bis zur Akutpflege. Dies soll die Einsatzfähigkeit von Pflegefachkräften erhöhen und erleichtert zudem die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.

Warum ist diese Pflege-Reform wichtig?

Diese Reform legt den Grundstein für eine zukunftssichere Pflege in Deutschland. Durch die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung wird der Einstieg in den Beruf deutlich erleichtert. Gleichzeitig schafft die Pflegefachassistenzausbildung durchlässige Bildungswege bis hin zur Qualifikation als Pflegefachkraft oder sogar zur Hochschulausbildung im Pflegebereich, wie dem Pflegestudium (Bachelor und Master).
Ein wichtiger Aspekt dieser Reform ist die effizientere Aufgabenverteilung zwischen Pflegefachkräften und Pflegeassistenten. Letztere werden zukünftig Aufgaben übernehmen, die bislang den Fachkräften vorbehalten waren, was die Arbeitsbelastung für diese deutlich verringern soll.

Zukunftssichere Pflegeausbildung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Diese Maßnahme ist Teil einer Reihe von Gesetzesinitiativen, die die Bundesregierung unternimmt, um die Pflegebedingungen in Deutschland zu verbessern und dem demografischen Wandel zu begegnen. Der steigende Bedarf an qualifizierten Pflegekräften erfordert eine attraktive und effiziente Pflegeausbildung, die Menschen für den Pflegeberuf begeistert und den Weg in die Pflegebranche ebnet.

Wichtige Eckpunkte der neuen Pflegefachassistenzausbildung:

  • Einheitliche Pflegeausbildung: Die bisherigen 27 unterschiedlichen, landesrechtlich geregelten Ausbildungen werden durch eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ersetzt.
  • Dauer der Ausbildung: 18 Monate in Vollzeit, mit der Option zur Verkürzung für berufserfahrene Personen. Auch eine Teilzeitausbildung ist möglich.
  • Pflichtpraktika: Die Ausbildung umfasst Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, ambulanten Pflege und Akutpflege.
  • Ausbildungsvergütung: Alle Pflegeauszubildenden haben Anspruch auf eine angemessene Pflegeausbildungsvergütung.
  • Zugangsvoraussetzungen: Grundsätzlich ist ein Hauptschulabschluss erforderlich, wobei auch Ausnahmen möglich sind.
  • Karrierechancen: Die Ausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden, was eine verkürzte Qualifizierung ermöglicht.
  • Attraktivität für ausländische Pflegekräfte: Die Anerkennung ausländischer Pflegequalifikationen wird erleichtert, um den Fachkräftemangel in der Pflegebranche besser anzugehen.
  • Effizientere Aufgabenverteilung: Pflegefachassistenten sollen mehr Aufgaben übernehmen, die bisher von Pflegefachkräften erledigt wurden, um deren Arbeitslast zu reduzieren.

Quellen:
Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 04. September 2024
Informationen zum Gesetzentwurf des Pflegefachassistenzgesetzes, Bundesregierung